Als Hausverwalter übernehmen wir ein breites Spektrum an Aufgaben rund um Ihr Anwesen. Vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind gut damit beraten, einen Hausverwalter zu berufen, um Interessenkonflikte von vornherein zu vermeiden und auch den Ansprüchen des Gesetzgebers Genüge zu tun. Als Hausverwaltung übernehmen wir alle wichtigen Aufgaben rund um das Gebäude bzw. Anwesen im Bereich technischer, rechtlicher und kaufmännischer Aufgaben. Für Eigentümer, Mieter und Dritte wie z. B. Ämter sind wir dann der erste Ansprechpartner, wenn es um Fragen und Probleme rund ums Haus geht.
Als Hausverwalter kümmern wir uns professionell um die Belange des oder der Eigentümer und organisieren die Erledigung verschiedenster Aufgaben rund um das Anwesen. Die Bandbreite der Aufgaben umfasst sowohl den technischen, rechtlichen als auch kaufmännischen Bereich. Im Fokus steht dabei das Gemeinschaftseigentum, also all jene Bereiche, die nicht zum Sondereigentum gehören. Die rechtlichen und organisatorischen Aufgaben einer WEG-Hausverwaltung leiten sich in erster Linie aus dem Wohneigentumsgesetz (WEG) ab. Dazu gehört die Pflicht, mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung einzuberufen, zu leiten und die darin gefassten Beschlüsse umzusetzen.
Darüber hinaus berät und informiert die Hausverwaltung die Eigentümer hinsichtlich Rechtsprechung und Gesetzgebung, tritt im Namen der Eigentümer als juristische Person gegenüber Dritten auf und verhandelt bei Bedarf mit Ämtern bzw. stellt sich ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Rahmen der technischen Verwaltung übernimmt die Hausverwaltung den Betrieb und die Kontrolle sämtlicher Einrichtungen des Anwesens. Dazu gehören Planung und Steuerung von Dienstleistern, die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Organisation eines Hausmeisterservices. Bei Gerhard Kaster Immobilien erhalten Sie übrigens beides aus einer Hand, da wir Ihnen sowohl unsere Dienste als Hausverwaltung als auch einen Hausmeisterservice anbieten. Sollten im Haus oder auf dem Anwesen im Bereich des Gemeinschaftseigentums Mängel auftreten, ist die Hausverwaltung meist der erste Ansprechpartner für Eigentümer.
Die kaufmännische Verwaltung umfasst die Buchführung, das Vereinnahmen, Verwalten und gegebenenfalls Anmahnen von Nebenkosten sowie die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen. Zudem übernimmt die Hausverwaltung die Bezahlung von Dienstleistern, Handwerkern und anderer Kosten, die auf dem Anwesen anfallen. Auch bei Mietimmobilien stehen wir von Gerhard Kaster Immobilien Ihnen mit unserer Hausverwaltung zur Seite. Wir koordinieren die Vermietung, überwachen den Mietzahlungseingang und sind Ansprechpartner für Mängelanzeigen der Mieter. Dank unseres starken Netzwerks in der Region Jüterbog und Landkreis Teltow-Fläming haben wir für sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen den richtigen Kontakt und übernehmen nach Absprache die Beauftragung und Überwachung der Arbeiten.
Theoretisch kann die Verwaltung auch von einem Eigentümer übernommen werden. Gerade in Eigentümergemeinschaften entstehen jedoch schnell Interessenskonflikte und auch die Komplexität des WEG-Rechts ist nicht zu unterschätzen. Statt der Selbstverwaltung empfiehlt sich deswegen die Berufung eines Hausverwalters, der die Interessen der Eigentümer wahrnimmt und sich um alle wichtigen Aufgaben rund um das Anwesen kümmert. Mietimmobilien verursachen vor allem einen hohen Arbeitsaufwand, da Mieterwechsel, Instandhaltung und Mietzahlungsverwaltung zeitintensive Aufgaben darstellen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie als Eigentümer an unseren Diensten als Hausverwaltung interessiert sind. Gerne beraten wir Sie zu unseren Leistungen und klären sie im Einzelnen über die verschiedenen Tätigkeiten auf.